Seit 2004 sind wir ein offizieller und regelmäßig geprüfter Entsorgungsfachbetrieb.
Unser aktuelles Zertifikat erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb, kurz auch Efb, wird in § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) legaldefiniert. Die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe ergeben sich aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).