Entsorgungsfachbetrieb

    Seit 2004 sind wir ein offizieller und regelmäßig geprüfter Entsorgungsfachbetrieb.

    Unser aktuelles Zertifikat erhalten Sie gerne auf Anfrage.

    Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb, kurz auch Efb, wird in § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) legaldefiniert. Die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe ergeben sich aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

    Diese Website nutzt Cookies für Analysen, personalisierte Inhalte und um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich mit dieser Verwendung einverstanden. Informationen zum Datenschutz
    OK